Das jeweilige Berufsrecht der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe bestimmt, wie gezeigt wurde, den Umfang der versicherten Tätigkeit in der Berufshaftpflichtversicherung. Die AVB nehmen im Rahmen der primären Risikoumschreibung auf den jeweiligen Beruf und damit auf die jeweilige Berufsbefugnis bzw auf das Berufsbild Bezug, womit das versicherte Risiko festgelegt wird. Zum einen gibt es Befugnisnormen, die das versicherungsdeckungsrelevante Berufsbild in Abgrenzung zu anderen Berufen regeln, zum anderen auch Berufs- und Standesrecht, das internes Selbstbeschränkungsrecht repräsentiert ohne Abgrenzungsfunktion iZm der Festlegung des versicherten Risikos.
