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2. Feststellungsformen (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Deckungsbestätigung des Versicherers

Deckungsbestätigung

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Die einfachste und praktikabelste Form der Klärung ungewisser Deckungsfragen ist die Einholung einer Deckungsbestätigung beim VR.21352135Empfehlungen zur Einholung von Deckungsbestätigungen bei unklarer Deckungslage finden sich ua etwa für Ö bei Wilhelmer, ö AnwBl 3/2016, 128 (iZm Sanierungstreuhandschaften), 132 (iZm Lohnverrechnung/Buchhaltung/Bilanzierung durch Rechtsanwälte); Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 Rz 6/55. Für D bei Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 1 Rz 40; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 B Rz 186 (iZm der Lohnverrechnung durch Rechtsanwälte), B Rz 311 (iZm der privaten Vermögensplanung („Financial Planning“ durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer), E Rz 214 (iZm der Abgabe eines Reliance-Letter/eines Due-Diligence-Reports); ebenso bei Fiala/Keppel/Körner, Deckungslücken A Rz 198. Davon zu unterscheiden sind Deckungsbestätigungen, die einerseits als Pflichtversicherungsnachweis

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dienen, andererseits zur Konstituierung einer vorläufigen Deckung (vgl dazu Kapitel VIII Rz 2294 und 2296) erforderlich sind.

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