Grundsätzlich kann eine Pensionszusage bis zum letzten Augenblick der aktiven Tätigkeit im Unternehmen erteilt werden, wobei es in diesem Fall zu einer Einmalrückstellung im Zusagejahr kommen würde. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die ein Höchstalter für die Erteilung einer Pensionszusage oder einen Mindestzeitraum zwischen Erteilung der Zusage und Pensionsantritt festlegt.

