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1.6 Die Pensionszusage im Konkursfall

Felbinger4. AuflJuni 2011

Um die insolvenzrechtliche Stellung des Arbeitnehmers näher beleuchten zu können, empfiehlt es sich, zwischen Anwartschafts- und Leistungsrechten außerhalb des Geltungsbereiches des BPG und Anwartschafts- und Leistungsrechten im Geltungsbereich des BPG zu unterscheiden.2929Für nähere Details siehe: Holzer 1991, 134 ff; Löschnigg/Reissner 1993, 392 ff; Grießer 1994, 113 ff.

Anwartschaften und Leistungen außerhalb des Geltungsbereiches des BPG

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