Um die insolvenzrechtliche Stellung des Arbeitnehmers näher beleuchten zu können, empfiehlt es sich, zwischen Anwartschafts- und Leistungsrechten außerhalb des Geltungsbereiches des BPG und Anwartschafts- und Leistungsrechten im Geltungsbereich des BPG zu unterscheiden.29
Anwartschaften und Leistungen außerhalb des Geltungsbereiches des BPG

