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1.6. Vollzugsgericht (Lengauer/Schmollmüller)

Lengauer/Schmollmüller1. AuflMai 2022

351
Das Vollzugsgericht ist gem § 16 Abs 1 StVG das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. § 162 StVG spezifiziert dies für die Vollziehung von mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen.

1.6.1. Sachliche Zuständigkeit des Maßnahmenvollzugsgerichts

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