Ein steuerbarer Umsatz kann nur dann steuerfrei sein, wenn dafür im Umsatzsteuergesetz eine eigene Bestimmung vorgesehen ist.
Das UStG unterscheidet zwei Gruppen von Befreiungen:
echte SteuerbefreiungenEin steuerbarer Umsatz kann nur dann steuerfrei sein, wenn dafür im Umsatzsteuergesetz eine eigene Bestimmung vorgesehen ist.
Das UStG unterscheidet zwei Gruppen von Befreiungen:
echte Steuerbefreiungen