Das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 hat hier insofern Bedeutung, als es Regelungen zur Betriebsvereinbarung trifft. Fragen über den Wirksamkeitsbeginn, über Rechtswirkungen oder über die Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen können hiermit ebenso beantwortet werden, wie die Befugnisse des Betriebsrates oder die Informationspflicht des Betriebsinhabers über alle Angelegenheiten, welche die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes berühren.

