Das Pensionskassengesetz schafft den organisatorischen Rahmen für betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen und zielt auf eine verbesserte rechtliche Absicherung von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ab. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Pensionskassen der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unterstellt werden, eine hohe Transparenz der Pensionskassengeschäfte erwirkt und eine kostensparende Organisation im Sinne einer sicheren und ertragreichen Veranlagung verlangt wird. Die Mobilität der Arbeitnehmer soll verstärkt ermöglicht werden und außerdem sind die bereits eingezahlten Prämien dem Zugriff des beitragsleistenden Unternehmens weitgehend entzogen und auch insolvenzrechtlich geschützt.

