Die HGB-Normen in Bezug auf die G & V-Rechnung erlauben die Erfassung von nicht-nachhaltigen Erfolgsteilen in den „ordentlichen“ Teilergebnissen
BetriebserfolgFinanzerfolg.Die HGB-Normen in Bezug auf die G & V-Rechnung erlauben die Erfassung von nicht-nachhaltigen Erfolgsteilen in den „ordentlichen“ Teilergebnissen
BetriebserfolgFinanzerfolg.