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1.1 Zwecke und Funktionen

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen (externen) Rechnungslegung werden folgende Ziele verfolgt bzw. sollen die nachstehend angeführten Funktionen erfüllt werden:

Informationsfunktion (Selbstinformation und im Falle von Kapitalgesellschaften auch die Schutzfunktion gegenüber Dritten),

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