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1.2 Generalnormen

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Die handelsrechtliche Rechnungslegung, deren Elemente bzw. Umfang von der Rechtsform oder/und Größe des betreffenden Unternehmens abhängen bzw. bestimmt werden/wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene externe Unternehmensberichterstattung.

Die obligatorische Rechnungslegung soll insbes. die vom Gesetzgeber normierten Adressaten - und andere am Unternehmen Interessierte - über die Lage des berichterstattenden Unternehmens informieren.

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