Die handelsrechtliche Rechnungslegung, deren Elemente bzw. Umfang von der Rechtsform oder/und Größe des betreffenden Unternehmens abhängen bzw. bestimmt werden/wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene externe Unternehmensberichterstattung.
Die obligatorische Rechnungslegung soll insbes. die vom Gesetzgeber normierten Adressaten - und andere am Unternehmen Interessierte - über die Lage des berichterstattenden Unternehmens informieren.

