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1.1 Unternehmensbilanz

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Die Unternehmensbilanz ist die nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres erfolgte

Aufstellung des Vermögens und der Schulden des Unternehmens.

Maßgebend sind also die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Unternehmensrechts (§§ 189 – 243 UGB, § 22 GmbH-Gesetz, § 82 Aktiengesetz). Zur Buchführung und zur Aufstellung des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses sind alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe, und alle anderen Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als € 700.000,–- im Geschäftsjahr verpflichtet. Ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte und Personen bzw. Personengesellschaften mit „Überschusseinkünften“(→ siehe auch Punkt 2.1).

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