Stiftungen sind durch die Anordnung eines Stifters einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit.1 Wesenstypisch für Stiftungen ist weiters, dass sie eigentümerlose Rechtsträger sind und keine Gesellschafter oder Mitglieder haben. Beim Begriff der Stiftung handelt es sich um einen Überbegriff.2