vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.1 Ideeller Zweck

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Das Wort „Verein“ leitet sich von dem deutschen Zahlwort „ein“ ab, sich „vereinen“ bedeutet daher vom Wortsinn her in etwa „aus mehreren eins machen“.11Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache22 758. Diese lexikalische Erklärung ist allerdings nur insoweit hilfreich, als aus ihr hervorgeht, dass ein Einzelner kein Verein ist, es daher des Zusammenwirkens mehrerer bedarf, um einen Verein zu bilden. Alten Rechtsvorstellungen zufolge bilden erst drei Personen einen Verein (im römischen Recht wurden drei Mitglieder für die Gründung verlangt: „tres faciunt collegium“). Obwohl das alte VerG keine Mindestmitgliederzahl kannte, entsprach es der herrschenden Praxis, für einen Verein drei Mitglieder zu fordern.22Fessler/Keller8 11; s jedoch Regelung in BRD: Für Gründung zwei Personen erforderlich, Eintragung in Vereinsregister erst ab sieben Mitgliedern – § 56 BGB; Rummel in FS Rudolf Strasser 823, scheint nur zwei Mitglieder zu fordern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte