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17. Zersiedelung durch punktuelle Widmung

Kind1. AuflMärz 2008

Der VfGH erklärt die Änderung einer Flächenwidmung in Klagenfurt von Grünland auf Bauland - Dorfgebiet mangels Untersuchung des Vorliegens wichtiger Gründe für die Umwidmung für gesetzwidrig; das Vorhandensein einer städtischen Infrastruktur sowie die Ermöglichung der Aufteilung eines Erbes ist als Legitimation hierfür nicht ausreichend zumal die Gefahr der Zersiedelung iSd ROG durch punktuelle Widmung gegeben ist.

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