Der VfGH erklärt die Änderung einer Flächenwidmung in Klagenfurt von Grünland auf Bauland - Dorfgebiet mangels Untersuchung des Vorliegens wichtiger Gründe für die Umwidmung für gesetzwidrig; das Vorhandensein einer städtischen Infrastruktur sowie die Ermöglichung der Aufteilung eines Erbes ist als Legitimation hierfür nicht ausreichend zumal die Gefahr der Zersiedelung iSd ROG durch punktuelle Widmung gegeben ist.

