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16. Gebrauchsabgabe für externe („alternative“) Stromanbieter

Kind1. AuflMärz 2008

Die Einbeziehung nicht gemeindeeigener Elektrizitätsunternehmen, die Versorgungsleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, in die Gebrauchsabgabepflicht gem dem Tiroler Gebrauchsabgabegesetz nach Art einer indirekten Steuer ist nicht verfassungswidrig.

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