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17.3 Amateursportler

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Bei Profisportlern steht die „Freiheit der Erwerbsausübung“ naturgemäß im Vordergrund – unter diesem Aspekt kommen nationale und EU-weite (arbeitsrechtliche) Bestimmungen zur Anwendung und beschränken die Möglichkeit der Vereine, den einzelnen Sportler in diesem Recht zu beschneiden.

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