14.1. Einleitung
Jedes pharmazeutische Unternehmen ist früher oder später mit der Problematik der Einhaltung von Antikorruptionsbestimmungen konfrontiert, da es zwangsläufig entweder im Zuge der Zulassung, der Erlangung, der Erstattungsfähigkeit oder des Vertriebs seiner Produkte mit Behörden oder öffentlichen Institutionen interagiert, sei es mit den Zulassungsbehörden, dem Dachverband, öffentlichen Krankenanstalten, Ambulatorien oder Körperschaften öffentlichen Rechts. Auch im Umgang mit Universitäten bzw staatlich eingerichteten Forschungsinstitutionen stellt die Einhaltung der Antikorruptionsbestimmungen einen wesentlichen Grundpfeiler einer rechtlich einwandfreien Zusammenarbeit dar.

