vorheriges Dokument
nächstes Dokument

14.7 Vereine und Lobbying

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, kurz LobbyG,17151715BGBl I 2012/64, Inkrafttreten: 1. 1. 2013. „regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll“. Bei Lobbying geht es um Interessenvertretung, und da viele Vereine ihre Aufgabe (auch) in der Vertretung bestimmter Interessen sehen, kann das LobbyG auch auf so manchen Verein anwendbar sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte