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14.4 Verein und unlauterer Wettbewerb

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

14.4.1 Die Beteiligung am „geschäftlichen Verkehr“

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den Wettbewerb – dieser soll, wie der Name schon sagt, „lauter“ sein.

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