Eine Privatstiftung muss über einen nach außen gerichteten Zweck verfügen, der sich typischerweise in der Begünstigtenregelung niederschlägt. Hat eine Privatstiftung keine Begünstigten, kann sie grundsätzlich auch nicht in das Firmenbuch eingetragen werden bzw stellt der Wegfall sämtlicher Begünstigten einen Auflösungsgrund dar.1286
