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Lohnpfändung: Ratgeber, Kraft
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12. Sonderzahlungen in der Lohnpfändung
Kraft
3. Aufl
Juni 2014
Inhalt
Wie sind der 13. und 14. Monatsbezug zu behandeln?
Wie kann die Pfändungsberechnungsgrundlage (Netto) einer Sonderzahlung im Falle eines Jahressechstel-Überhangs ermittelt werden?
Gebührt auch für bloß aliquote Sonderzahlungen das volle Existenzminimum?
Was gilt, wenn die Sonderzahlungen in Teilbeträgen ausbezahlt werden?
Kann eine Sonderzahlung bei unterjährigem Ausscheiden des Dienstnehmers trotz bestehender Pfändung rückverrechnet werden?
Was gilt für weitere Sonderzahlungen (zB 15. Bezug, Bilanzgelder, Jubiläumsgelder etc)?
Wie sind Vergleichssummen pfändungsrechtlich zu behandeln?
Wie sind der 13. und 14. Monatsbezug zu behandeln?
Die gesetzlichen Lohnpfändungsvorschriften sehen vor, dass
für den
13. Monatsbezug
(Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration) und
für den
14. Monatsbezug
(Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe)
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Stichworte
Austritt, unterjährig
Bilanzgeld
Bonuszahlungen
Eintritt, unterjährig
Erhöhung des Existenzminimums
Existenzminimum
Gewinnbeteiligungen
Jahresprämien
Jahressechstelüberhang
Jubiläumsgeld
Karenz
Mutterschutz
Pfändungstöpfe
Präsenzdienst
Provisionen
Rückverrechnung
Sonderzahlungen
Teilzahlung
Überstundenentgelt
unbezahlter Urlaub
Urlaubsablöse
Urlaubsbeihilfe
Urlaubsgeld
Urlaubszuschuss
Verbesserungsvorschlagsprämie
Vergleichssummen
Wochenhilfe
Zivildienst