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12. Sonderzahlungen in der Lohnpfändung

Kraft3. AuflJuni 2014

Wie sind der 13. und 14. Monatsbezug zu behandeln?

Die gesetzlichen Lohnpfändungsvorschriften sehen vor, dass

für den 13. Monatsbezug (Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration) undfür den 14. Monatsbezug (Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe)

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