11.1. Darstellung des dreipersonalen Verhältnisses
In Anlehnung an die Entscheidung des OGH zu 6 Ob 538/85, die unter Pkt 10.1.1 als Judikaturbeispiel für Scheinverhandlungen herangezogen worden ist, soll jenes dreipersonale Verhältnis dargestellt werden, das dieser Entscheidung im Wesentlichen zugrunde lag. Dabei wird allerdings zur Vereinfachung des Sachverhalts der Umstand, dass auf Seiten eines Verhandlungspartners ein Verhandlungsgehilfe tätig geworden ist, außer Acht gelassen.

