Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie zum Facharzt müssen eine Arztprüfung mit Erfolg ablegen. Diese Arztprüfung ist von der ÖÄK zu organisieren und durchzuführen. Die näheren Vorschriften zur Arztprüfung sind von der ÖÄK durch Verordnung festzulegen.362 Seite 81

