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11.8. Ausbildungsplan, Rasterzeugnis

Wallner3. AuflJuli 2024

Der Träger der Ausbildungsstätte hat dem Turnusarzt zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Allgemein- oder Facharzt einen Ausbildungsplan vorzulegen, in dem der voraussichtliche zeitliche und organisatorische Ablauf der Ausbildung festgehalten ist (§ 11 Abs 2 ÄrzteG).359359ErläutRV 268 BlgNR 25. GP 9.

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