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10 Ob 2204/96g

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Privatstiftung von Todes wegen

Normen:

ABGB: §§ 577 ff, §§ 709 ff; PSG: § 8, § 39; VerG 1951

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 09. 1996, 10 Ob 2204/96g

Leitsatz

1. Werden die für eine letztwillige Stiftungserklärung erforderlichen Formerfordernisse einer letztwilligen Anordnung und eines Notariatsaktes nicht eingehalten, so ist dem Willen des Stifters und Erblassers durch Konversion möglichst nahe zu kommen.

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