Ohne die anschließenden Ausführungen vorwegzunehmen, lassen sich die folgenden „Sonderfälle“ dadurch charakterisieren, dass Lehre und Rechtsprechung die Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht feststellen, obwohl das Zustandekommen eines in Aussicht genommenen Vertrags nicht als sicher dargestellt wurde. Deswegen muss nun untersucht werden, ob diese Judikatur bzw Literaturstimmen zum Überdenken des oben beschriebenen Konzepts einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht über Abschlusshindernisse bzw mangelnden Abschlusswillen zwingen.

