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9. Verhandlungen über einen formgebundenen Vertrag

Machold1. AuflAugust 2009

9.1. Fragestellung

Verhandlungen über formgebundene Verträge können ebenso wie Verhandlungen über formfreie Verträge scheitern: Ein Verhandlungspartner erweckt den Eindruck, dass er den formgebundenen Vertrag mit Sicherheit in Zukunft abschließen wird, so dass sein Gegenüber im Vertrauen auf den Vertragsabschluss bereits disponiert. Die Parteien haben allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen geäußert. Demzufolge geht es nicht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein formwidriges Geschäft ausnahmsweise als gültig betrachtet wird oder unter welchen Voraussetzungen ein Vertragspartner seinem Gegenüber jenen Schaden ersetzen muss, den es im Vertrauen auf die Gültigkeit eines formwidrigen Geschäftes erlitten hat. Es muss also nicht Vertrauen darauf beurteilt werden, dass ein bereits erfolgter Vertragsabschluss gesetzlichen oder gewillkürten Formerfordernissen genügt, sondern Vertrauen darauf, dass ein formgebundener Vertrag in Zukunft abgeschlossen werden wird.729729 Diese beiden Situationen müssen unterschieden werden, was allerdings offenbar nicht immer leicht fällt. Vgl dazu D. Kaiser, JZ 1997, 450 FN 19, die das Scheitern von Verhandlungen über einen formgebundenen Vertrag erörtert, dazu allerdings unter anderem auf die Ausführungen von Bars verweist, der an dieser Stelle die fehlende Einhaltung gesetzlicher oder gewillkürter Formerfordernisse bespricht (von Bar, JuS 1982, 639).

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