1. Eigenverbrauch
In der Umsatzsteuervoranmeldung sind unter der Kennzahl 001 alle Formen des steuerbaren Eigenverbrauchs einzutragen, also die den Steuersätzen 10 % bzw. 20 % unterliegenden Beträge ebenso wie die steuerbefreiten Grundstücksumsätze.
Nicht einzutragen sind jedoch die Bemessungsgrundlagen des nicht steuerbaren Eigenverbrauchs. Als nicht steuerbarer Eigenverbrauch gelten unter anderem die Privatnutzung von Gegenständen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (z.B. PKW) oder auch die unentgeltliche Verköstigung von Dienstnehmern in der Gastronomie.
