9.1 Entnahme von Energie
Wird ein Gebäude gemischt genutzt, also teilweise für betriebliche bzw. unternehmerische Zwecke und teilweise für private (außerbetriebliche) Zwecke, und werden die Energieträger Strom, Ferngas, Fernwärme, feste und flüssige Brennstoffe gemeinsam eingekauft (ein gemeinsamer Zähler, eine gemeinsame Zentralheizung etc.), müssen diese Energiekosten hinsichtlich Vorsteuern in den abzugsfähigen und in den nicht abzugsfähigen privaten Teil getrennt werden.
