Im Gegensatz zu früher wird heutzutage zumindest überwiegend von einer begrenzten Lebensdauer der zu bewertenden Unternehmen ausgegangen.
Zahlreiche Konkurse und horrende Insolvenzpassiva stellen klare Belege dafür dar, dass die seinerzeit beliebte Fiktion einer unbegrenzten Unternehmenslebensdauer bedenklich ist; daraus folgt, dass die Ermittlung des Ertragswertes ausschließlich auf Basis einer ewigen (nominell konstanten) Rente abzulehnen ist.

