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10.2 Förmliche Übernahme (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

10.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG hat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 1 Monat zu übernehmen.

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