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10.1 Arten der Übernahme (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

10 Übernahme

10.1.1 Die Übernahme kann unter Einhaltung einer bestimmten Form (förmliche Übernahme) oder ohne besondere Förmlichkeiten (formlose Übernahme) erfolgen.

10.1.2 Eine förmliche Übernahme hat zu erfolgen, wenn eine solche im Vertrag vorgesehen oder nach der Art der Leistung üblich ist.

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