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10.1 Erwerb der Mitgliedschaft

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Die Vereinsstatuten haben Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft zu enthalten (§ 3 Abs 2 Z 5). Im Rahmen der bestehenden Gesetze herrscht hier weitgehend Gestaltungsfreiheit:

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