Dokumentnummer
JWR_2018050010_20180227L01
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/05/0241 E 3. Mai 2011 RS 2
Stammrechtssatz
Der Nachbar kann in einem Planwechselverfahren nur Einwendungen gegen die in diesem Verfahren gegenständlichen Planwechselmaßnahmen erheben, nicht aber solche gegen Baumaßnahmen, die vom jetzigen Planwechsel nicht umfasst, sondern Gegenstand der ursprünglichen Baubewilligung (oder eines anderen Planwechsels) gewesen sind (Hinweis E vom 19. Februar 1991, 90/05/0096).
JWR_2018050010_20180227L01
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