Normen
KommStG 1993 §2 idF 2000/I/142;
KStG 1988 §2 Abs1;
LAO OÖ 1996 §20;
Dokumentnummer
JWR_1998140062_20040224X05
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die Ausgliederung einer Betätigung aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts und Einbringung in eine durch so genannte "Privatisierung" entstandene Tochter-Kapitalgesellschaft der Körperschaft öffentlichen Rechts stellt auch in Zusammenhang mit der Personalgestellung durch die Körperschaft des öffentlichen Rechts keine ungewöhnliche Gestaltung dar. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass derartige Maßnahmen für privatwirtschaftliche Bereiche - nicht zuletzt aus der Überlegung, dass im Rahmen der Kapitalgesellschaft vermehrt betriebswirtschaftliche Aspekte einfließen können - von einer größeren Zahl von Körperschaften öffentlichen Rechts gesetzt wurden (und letztlich auch in § 2 KommStG idF BGBl I 142/2000 ihren Niederschlag fanden).
Normen
KommStG 1993 §2 idF 2000/I/142;
KStG 1988 §2 Abs1;
LAO OÖ 1996 §20;
JWR_1998140062_20040224X05
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