Normen
AVG §45 Abs2;
BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg;
Dokumentnummer
JWR_1995050026_19960123X01
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Allein aus dem Umstand, daß eine Baubewilligung nur für ein EINZIGES Gebäude der 200 bis 300 Schrebergartenhäuser umfassenden Kleingartenanlage in den Archivbeständen vorgefunden wurde, kann nicht auf die Vollständigkeit der Archivbestände geschlossen werden. Es ergibt sich daraus aber auch nicht schlüssig, daß die Archivbestände der Vorgängergemeinde übernommen bzw vollständig übernommen wurden. Die Baubehörde hätte in diesem Zusammenhang der Frage nachgehen müssen, ob die Archivbestände überhaupt Bewilligungen aus der angeblichen Errichtungszeit (hier 1922/1923) enthalten (Hinweis E 4.4.1989, 88/05/0271).
Normen
AVG §45 Abs2;
BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg;
JWR_1995050026_19960123X01
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)