OGH Ds4/78 (RS0072555)

OGHDs4/7826.6.1978

Rechtssatz

Es ist für die Erfüllung des Tatbestandes eine Pflichtverletzung nicht erforderlich, dass ein Verlust an Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder an Achtung vor dem Richterstand tatsächlich eingetreten ist. Es genügt vielmehr die Gefahr des Eintritts eines solchen Verlustes.

Normen

RDG §57 Abs3

Ds 4/78OGH26.06.1978
Ds 3/00OGH09.06.2000

Beisatz: Hier: Richter mit langjährig intensivem Kontakt zum Rotlichtmilieu. (T1)

Ds 15/05OGH28.02.2006
Ds 1/06OGH19.06.2006

Vgl auch; Beisatz: Zynische, derbe und abwertende Ausdrucksweisen gegenüber Angeklagten und Zeugen in der Hauptverhandlung sind als grob ungehörig zu beurteilen und geeignet, der Achtung vor dem Richterstand erheblichen Schaden zuzufügen. (T2)

2 Ds 4/19iOGH04.07.2019

Beisatz: Wenn ein Richter in einem sozialen Medium unter einem von ihm mit dem Anfangsbuchstaben seines Vornamens und seinem Familiennamen geführten Account Veröffentlichungen mit Bezugnahme auf ein anhängiges Strafverfahren und die (im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende) Person des darin Beschuldigten vornimmt, ist die Gefahr evident, dass diese ihm als Richter zugeschrieben werden können, auch wenn für den Rezipienten die Möglichkeit der Urheberschaft eines anderen Autors offen bleibt. (T3)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19780626_OGH0002_0000DS00004_7800000_003

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