OGH 9Os211/61 (RS0092648)

OGH9Os211/6117.10.1961

Rechtssatz

Auch allmählich abklingende Schmerzen stellen bis zu ihrer Bedeutungslosigkeit eine Gesundheitsstörung dar. Wie lange aber abklingende Schmerzen noch diesen Charakter haben, ist eine Rechtsfrage solcher Art, die nur im Einklang mit den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft gelöst werden kann.

Normen

StGB §84 B

9 Os 211/61OGH17.10.1961

Veröff: SSt 32/86 = EvBl 1962/81 S 80 = RZ 1962,18

12 Os 103/17iOGH16.11.2017

nur: Allmählich abklingende Schmerzen stellen bis zu ihrer Bedeutungslosigkeit eine Gesundheitsstörung dar. (T1)<br/>Beisatz: Hier: krankheitswertige posttraumatische Belastungsstörung. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19611017_OGH0002_0090OS00211_6100000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)