OGH 9ObS8/87 (RS0083617)

OGH9ObS8/8715.7.1987

Rechtssatz

Die Ansicht, dass durch eine durch die Erteilung einer Gewerbeberechtigung erworbene Kammermitgliedschaft der Versicherungsschutz generell für alle gewerblichen Tätigkeiten erworben werde, auch wenn sie mit dem Betrieb, der die Grundlage der Kammermitgliedschaft ist, nicht im Zusammenhang stehen und unberechtigt entfaltet werden, findet im Gesetz keine Deckung.

Normen

ASVG §8 Abs1 Z3 lita
ASVG §175 Abs1

9 ObS 8/87OGH15.07.1987

Veröff: SSV-NF 1/14

10 ObS 3/12gOGH14.02.2012

Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Unfallversicherungsschutz für Elektroinstallationsarbeiten ohne Gewerbeberechtigung als Gefälligkeitsdienst für die Ehefrau und im eigenen Interesse des selbständigen Elektrohändlers, Radiotechnikers und Fernsehtechnikers. (T1)

10 ObS 178/12tOGH29.01.2013
10 ObS 82/17gOGH23.01.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBS00008_8700000_002

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