Normen
UrlG §9
9 ObS 3/91 | OGH | 27.02.1991 |
Veröff: RdW 1991,240 = WBl 1991,297 |
9 ObA 138/93 | OGH | 23.06.1993 |
Auch; Beisatz: Dies gilt aber nicht, wenn das neue Dienstverhältnis erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist beginnt. (T1) |
8 ObS 2/18d | OGH | 26.02.2019 |
Auch; Beisatz: Hier: Anrechnung nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG. (T2)<br/>Beisatz: Es werden die aliquoten Naturalurlaubsansprüche und nicht deren „Geldwert“ (Urlaubsersatzleistung aus dem alten und Urlaubsentgelt aus dem neuen Arbietsverhältnis) gegenübergestellt. Dies bedeutet nicht, dass freie Tage (etwa eines Selbständigen) für die schon dem Grund nach überhaupt kein Entgeltanspruch besteht, mit Urlaubstagen kompensierbar sind. Eine Anrechnung von konsumierter Freizeit Selbständiger nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG auf eine Urlaubsentschädigung scheidet daher mangels der erforderlichen Gleichartigkeit aus. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_009OBS00003_9100000_003
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