OGH 9ObA61/06w (RS0122358)

OGH9ObA61/06w26.11.2013

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten.

Normen

BEinstG §8 Abs2

9 ObA 61/06wOGH08.08.2007
9 ObA 120/08zOGH08.10.2008

Auch; Beisatz: Die Begünstigungen nach dem BEinstG können frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam werden. (T1)<br/>Beisatz: Eine Antragstellung nach dem Zugang der Kündigung kann an deren Wirksamkeit nichts mehr ändern. (T2)

9 ObA 96/13bOGH26.11.2013

Vgl auch; Veröff: SZ 2013/113

Dokumentnummer

JJR_20070808_OGH0002_009OBA00061_06W0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)