| 9 ObA 59/95 | OGH | 10.05.1995 |
| 8 ObA 41/07y | OGH | 11.10.2007 |
Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2) | ||
Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_009OBA00059_9500000_001
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