OGH 9ObA59/95 (RS0043257)

OGH9ObA59/9510.5.1995

Rechtssatz

Nichtanmeldung zur Sozialversicherung: Gleichteiliges Mitverschulden eines Arbeitnehmers, der im bewußten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber die ihm bekannte Nichtanmeldung hinnimmt, um die Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

Normen

ABGB §1304 F
ASVG §33 Abs1

9 ObA 59/95OGH10.05.1995
8 ObA 41/07yOGH11.10.2007

Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_009OBA00059_9500000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)