OGH 9ObA30/97w (RS0107189)

OGH9ObA30/97w26.3.1997

Rechtssatz

Zeiten, in denen der Angestellte infolge Krankheit an der Erbringung einer Dienstleistung verhindert war, sind, auch wenn sie entgeltfrei waren, in die für das Entstehen des Abfertigungsanspruchs maßgebende Dauer des Arbeitsverhältnis einzurechnen.

krank — Abfertigung — ununterbrochen

 

Normen

AngG §23 Abs1 IB

9 ObA 30/97wOGH26.03.1997
8 ObA 9/10xOGH23.03.2010

Vgl; Beisatz: Hier: Abfertigungsanspruch nach § 23a Abs 3 AngG. (T1); Beisatz: Obwohl Zeiten einer Mutterschaftskarenz bei der Ermittlung der Dauer der dienstzeitabhängigen Ansprüche grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, ist bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes weiterhin vom aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses auszugehen, weshalb die Zeiten der tatsächlichen (aktiven) Beschäftigung bei der Ermittlung der Beschäftigungsdauer für den Abfertigungsanspruch zusammenzurechnen sind. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19970326_OGH0002_009OBA00030_97W0000_001

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