OGH 9ObA151/89 (RS0019625)

OGH9ObA151/8912.7.1989

Rechtssatz

Da bei Berufung auf die Anscheinsvollmacht das Vertrauen des Vertragspartners als Erklärungsempfänger und nicht das seines Vertreters schützen soll, kommt es (wenn der Vertreter und der Erklärungsempfänger gemeinsam mit einem Scheinbevollmächtigten verhandeln) nur auf die Kenntnis des Vertragspartners an.

Normen

ABGB §1029 A1
ABGB §1029 B1

9 ObA 151/89OGH12.07.1989
1 Ob 70/11tOGH21.07.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19890712_OGH0002_009OBA00151_8900000_002

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