9 ObA 138/92 | OGH | 02.09.1992 |
Veröff: EvBl 1993/43 S 205 |
9 ObA 311/92 | OGH | 24.02.1993 |
Auch |
9 ObA 97/02h | OGH | 05.06.2002 |
Auch; nur: Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist. (T1) |
8 ObA 156/02b | OGH | 08.08.2002 |
nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist; es ist Sache der Verwaltungsbehörde, welche Schlüsse sie aus der arbeitsgerichtlichen Entscheidung für das öffentlich - rechtliche Versicherungsverhältnis zieht. (T2)<br/>Beisatz: Das Feststellen von Dienstverhältnissen ist jedenfalls für das Vorliegen von Versicherungszeiten zur Erreichung der Alterspension von Interesse. (T3) |
8 ObA 48/04y | OGH | 27.05.2004 |
Auch; nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist. (T4) |
8 ObA 76/06v | OGH | 23.11.2006 |
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2006/174 |
9 ObA 10/06w | OGH | 02.03.2007 |
Auch; nur T4 |
9 ObA 57/16x | OGH | 28.10.2016 |
Auch; Veröff: SZ 2016/113 |
9 ObA 91/19a | OGH | 23.09.2019 |
nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00138_9200000_001
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