Normen
BAG §15 Abs3
9 ObA 101/97m | OGH | 25.06.1997 |
9 ObA 270/98s | OGH | 21.10.1998 |
Auch; nur: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung durch den Lehrberechtigten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung des Lehrlings. Für das Fehlen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Lehrlings können im besonderen Schuldintensität, nähere Umstände, unter denen die Tat begangen worden ist, etc von Bedeutung sein. (T1) |
8 ObA 27/03h | OGH | 22.05.2003 |
Auch |
8 ObA 32/03v | OGH | 30.10.2003 |
nur: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung durch den Lehrberechtigten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung des Lehrlings. Dieses Kriterium ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt. (T2) |
9 ObA 74/04d | OGH | 15.09.2004 |
nur: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung durch den Lehrberechtigten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung des Lehrlings. (T3) |
8 ObA 64/12p | OGH | 24.10.2012 |
nur T3 |
Dokumentnummer
JJR_19970625_OGH0002_009OBA00101_97M0000_001
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