Rechtssatz
Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser der Wohnung rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss noch nicht zu einer Mietzinsreduktion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht.
Blei im Wasser
7 Ob 155/05b | OGH | 31.08.2005 |
Beisatz: Auch eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser unter der Voraussetzung einer dadurch bewirkten Einschränkung der Brauchbarkeit bei einem Geschäftslokal bewirkt eine Mietzinsreduktion. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20041117_OGH0002_0090OB00034_04X0000_002
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