OGH 8ObS8/94 (RS0028121)

OGH8ObS8/9426.1.1994

Rechtssatz

Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarung am Ende desselben abzurechnenden Provisionsansprüchen ist jedoch derart zu bilden, daß der zweifache Betrag der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG gemäß § 1 Abs 4 IESG mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Kalenderjahres zu vervielfachen ist, in dem der Anspruch abzurechnen gewesen wäre.

Beteiligung — Vergütung — Belohnung — Angestellte — Insolvenz — Entgelt — Gehalt — Lohn — Begrenzung — Insolvenzentgeltsicherungsgesetz — Bemessung — Berechnung — Jahr — Abrechnung

 

Normen

AngG §10 Abs4 I
ASVG §45 Abs1
IESG §1 Abs4 Z2

8 ObS 8/94OGH26.01.1994

Veröff: SZ 67/14

8 ObS 5/10hOGH23.11.2010

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19940126_OGH0002_008OBS00008_9400000_001

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