8 Ob 175/70 | OGH | 08.09.1970 |
2 Ob 385/70 | OGH | 03.12.1970 |
Beisatz: Anerkenntnis durch Aufforderung des Schuldners an den Gläubiger, einen "Liquidierungsvorschlag" zu machen. (T1) Veröff: ZVR 1971/206 S 273 |
1 Ob 542/90 | OGH | 20.06.1990 |
Auch |
1 Ob 34/92 | OGH | 07.10.1992 |
Ähnlich; Beisatz: Erklärt der Beklagte in seiner Parteiaussage ausdrücklich, es sei ihm klar, daß die Fischerei des Klägers durch seinen Betrieb beeinträchtigt worden sei, und er sei auch bereit, eine Entschädigung zu leisten, doch erscheine ihm die Forderung des Klägers zu hoch, dann kann eine solche Verpflichtungserklärung bei Würdigung aller Umstände, insbesondere auch deshalb, weil sie der Beklagte im Rechtsstreit selbst abgab und nicht nur die Forderung - dem Grunde nach - anerkannte, sondern auch das schadensstiftende Verhalten zugestand, nur so verstanden werden, daß er die umstrittene Entschädigungsforderung jedenfalls - also auch, wenn inzwischen deren Verjährung eingetreten sein sollte, allerdings nur in der berechtigten Höhe - begleichen wolle. (T2) |
8 Ob 27/04k | OGH | 27.05.2004 |
Ähnlich; Beisatz: Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung aber auch des Verzichtes auf die Einrede der Verjährung genügt auch ein Anerkenntnis dem Grunde nach. (T3) |
7 Ob 292/04y | OGH | 02.03.2005 |
Auch; Beis wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19700908_OGH0002_0080OB00175_7000000_001
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